Für Mieter
Ihr Anliegen melden
Beschreiben Sie Ihr Anliegen – wir kümmern uns und melden uns zeitnah zurück. Bei dringenden Fällen erreichen Sie uns telefonisch unter 03302 8667329.
Häufige Fragen von Mietern
Wie melde ich als Mieter ein Anliegen oder einen Schaden?
Am schnellsten über das Formular „Anliegen melden" auf dieser Seite – beschreiben Sie kurz das Problem und laden Sie bei Bedarf ein Foto hoch. Sie erhalten eine Vorgangsnummer und wir melden uns zeitnah zurück.
Was zählt als Notfall und wie erreiche ich Sie außerhalb der Bürozeiten?
Echte Notfälle sind z. B. Wasserrohrbruch, Heizungsausfall im Winter, Gasgeruch oder Stromausfall der gesamten Wohnung. In solchen Fällen erreichen Sie uns telefonisch; bei Gefahr für Leib und Leben rufen Sie bitte zuerst Feuerwehr (112) oder den Notdienst.
Wie schnell reagieren Sie auf eine Schadensmeldung?
Dringende Schäden bearbeiten wir umgehend, in der Regel noch am selben oder nächsten Werktag. Bei nicht dringenden Anliegen erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung mit dem weiteren Vorgehen.
Wer trägt die Kosten für eine Reparatur in meiner Wohnung?
Reparaturen an der Bausubstanz und an fest eingebauten Anlagen trägt grundsätzlich der Vermieter. Schäden, die Sie selbst verursacht haben, sowie sogenannte Kleinreparaturen können je nach Mietvertrag auf Sie entfallen.
Was sind Kleinreparaturen und wann muss ich sie selbst zahlen?
Kleinreparaturen betreffen Gegenstände des häufigen Zugriffs (z. B. Wasserhähne, Lichtschalter, Fenstergriffe). Sie tragen diese nur, wenn der Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel mit Höchstgrenzen enthält.
Wie lese ich meine Betriebskostenabrechnung?
Die Abrechnung listet alle umlagefähigen Kosten, Ihren Verteilerschlüssel und Ihre geleisteten Vorauszahlungen auf. Am Ende steht Ihre Nachzahlung oder Ihr Guthaben – bei Fragen erklären wir Ihnen jede Position gerne.
Bis wann erhalte ich meine jährliche Nebenkostenabrechnung?
Die Abrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Diese gesetzliche Frist halten wir zuverlässig ein.
Was kann ich tun, wenn ich mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden bin?
Melden Sie sich einfach bei uns – Sie haben das Recht, die Belege einzusehen. Wir prüfen Ihren Einwand und korrigieren nachweisliche Fehler selbstverständlich.
Wie kann ich eine Anpassung meiner Nebenkostenvorauszahlung beantragen?
Nach einer Abrechnung können Vorauszahlungen angepasst werden, damit Nachzahlungen oder zu hohe Guthaben vermieden werden. Sprechen Sie uns an, wir prüfen die sinnvolle Höhe gemeinsam.
Wohin überweise ich meine Miete?
Die Bankverbindung und der Verwendungszweck stehen in Ihrem Mietvertrag bzw. in unserem Anschreiben. Bitte geben Sie immer Ihre Wohnungs- bzw. Mieternummer an, damit die Zahlung korrekt zugeordnet wird.
Was passiert, wenn ich die Miete einmal nicht pünktlich zahlen kann?
Sprechen Sie uns frühzeitig an – gemeinsam finden wir meist eine Lösung, etwa eine Ratenvereinbarung. Schweigen ist die schlechteste Option, denn auflaufende Rückstände können den Mietvertrag gefährden.
Wie hoch darf meine Mietkaution sein?
Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen und kann in drei Monatsraten gezahlt werden. Sie wird vom Vermieter getrennt vom übrigen Vermögen verzinslich angelegt.
Wann bekomme ich meine Kaution nach dem Auszug zurück?
Die Kaution wird nach Wohnungsübergabe und Prüfung etwaiger Ansprüche zurückgezahlt – meist innerhalb von drei bis sechs Monaten. Ein Teil kann bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung einbehalten werden.
Wie kündige ich meinen Mietvertrag richtig?
Die Kündigung muss schriftlich (mit Unterschrift, per Brief) erfolgen und allen Mietern zugehen. Geben Sie das gewünschte Vertragsende an – wir bestätigen Ihnen den Eingang.
Welche Kündigungsfrist gilt für mich als Mieter?
Für Mieter gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag des Monats zugehen, um diesen Monat noch mitzuzählen.
Wie läuft die Wohnungsübergabe beim Auszug ab?
Wir vereinbaren einen gemeinsamen Termin, nehmen die Zählerstände auf und halten den Zustand in einem Übergabeprotokoll fest. Die Schlüssel werden vollständig übergeben und quittiert.
Muss ich beim Auszug renovieren oder streichen?
Das hängt von den Regelungen in Ihrem Mietvertrag und deren Wirksamkeit ab. Viele starre Renovierungsklauseln sind unwirksam – melden Sie sich, dann klären wir Ihren konkreten Fall.
Was ist ein Übergabeprotokoll und warum ist es wichtig?
Das Protokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung und die Zählerstände bei Ein- und Auszug. Es schützt beide Seiten vor späteren Streitigkeiten über Schäden.
Ich habe meinen Wohnungsschlüssel verloren – was nun?
Melden Sie den Verlust bitte umgehend. Bei einer Schließanlage kann ein Austausch erforderlich werden; wir informieren Sie über das Vorgehen und mögliche Kosten.
Darf ich in meiner Mietwohnung Haustiere halten?
Kleintiere sind meist ohne Erlaubnis zulässig. Für Hunde und Katzen ist in der Regel die Zustimmung des Vermieters nötig – fragen Sie einfach an, ein generelles Verbot ist oft unzulässig.
Darf ich Wände streichen oder Löcher bohren?
Normale Gebrauchsspuren und übliches Bohren (z. B. für Regale oder Lampen) sind erlaubt. Beim Auszug bringen Sie die Wohnung in einen üblichen Zustand zurück, sofern vertraglich vereinbart.
Wie ist die Hausordnung geregelt und woran muss ich mich halten?
Die Hausordnung ist Teil Ihres Mietverhältnisses und regelt das Miteinander im Haus, etwa Ruhezeiten, Reinigung und Müll. Sie finden sie in Ihren Unterlagen oder im Hausflur ausgehängt.
Was gilt bei Ruhezeiten und Lärm im Haus?
Üblich sind Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr sowie Mittagsruhe und Sonntagsruhe. Zimmerlautstärke ist die Regel – bei anhaltenden Störungen wenden Sie sich an uns.
Wer ist für die Treppenhausreinigung zuständig?
Das ist je nach Haus unterschiedlich geregelt: entweder per Reinigungsplan unter den Mietern oder über einen beauftragten Dienstleister. Die Regelung steht in Ihrer Hausordnung.
Wer kümmert sich um Winterdienst und Schneeräumen?
Der Winterdienst wird je nach Objekt durch einen Dienstleister oder per Räumplan organisiert. Die konkrete Zuständigkeit entnehmen Sie der Hausordnung.
Mein Nachbar verhält sich störend – an wen wende ich mich?
Suchen Sie zunächst das freundliche Gespräch. Hilft das nicht, melden Sie die Störung möglichst konkret (mit Datum und Uhrzeit) bei uns, damit wir tätig werden können.
Darf ich meine Wohnung untervermieten?
Eine teilweise oder vollständige Untervermietung bedarf der Erlaubnis des Vermieters. Bei berechtigtem Interesse haben Sie oft einen Anspruch darauf – stellen Sie einfach eine Anfrage.
Was muss ich bei einer Untervermietung beachten?
Geben Sie Name und Daten des Untermieters an und holen Sie vorab unsere Zustimmung ein. Sie bleiben weiterhin Hauptmieter und Ansprechpartner für den Mietvertrag.
Wie melde ich einen Wasserschaden oder eine undichte Stelle?
Stellen Sie wenn möglich das Wasser ab, sichern Sie gefährdete Gegenstände und melden Sie den Schaden sofort – telefonisch bei Dringlichkeit. Fotos helfen uns bei der schnellen Bearbeitung.
Was tue ich bei Schimmel in der Wohnung?
Melden Sie Schimmel frühzeitig, bevor er sich ausbreitet. Wir klären gemeinsam die Ursache (z. B. baulich oder durch Lüftungsverhalten) und das weitere Vorgehen.
Wie kann ich Schimmel durch richtiges Lüften vorbeugen?
Lüften Sie mehrmals täglich kurz und kräftig (Stoßlüften) statt Fenster dauerhaft zu kippen, und heizen Sie gleichmäßig. Möbel sollten etwas Abstand zu Außenwänden haben.
Was tue ich bei einem Heizungsausfall im Winter?
Melden Sie den Ausfall sofort, da dies ein dringender Fall ist. Außerhalb der Bürozeiten nutzen Sie bitte die Notfallnummer, damit die Wärmeversorgung schnell wiederhergestellt wird.
Wann und wie wird die Heizkostenabrechnung erstellt?
Die Heizkosten werden verbrauchsabhängig über ein Messdienstunternehmen erfasst und jährlich mit der Betriebskostenabrechnung abgerechnet. Grundlage ist die Heizkostenverordnung.
Was bedeutet eine Modernisierung für mich als Mieter?
Modernisierungen müssen rechtzeitig angekündigt werden. Sie können in begrenztem Umfang zu einer Mieterhöhung führen, verbessern aber meist Wohnkomfort und Energieeffizienz.
Darf die Miete erhöht werden und wie oft?
Mieterhöhungen sind nur unter gesetzlichen Voraussetzungen und mit Fristen zulässig, etwa bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Wir erläutern Ihnen jede Erhöhung transparent und nachvollziehbar.
Wie läuft eine Mieterhöhung rechtlich ab?
Sie erhalten ein schriftliches, begründetes Erhöhungsverlangen (z. B. mit Mietspiegel). Sie haben eine Überlegungsfrist, bevor die Erhöhung wirksam wird – bei Fragen sind wir für Sie da.
Was ist die Mietpreisbremse und gilt sie für mich?
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung nur begrenzt über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ob sie für Ihr Objekt gilt, prüfen wir gerne.
Darf ich eine Satellitenschüssel oder Markise anbringen?
Bauliche Veränderungen an der Außenfassade bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Bei Kabel- oder Internetempfang ist eine Schüssel oft nicht erforderlich – sprechen Sie uns an.
Wie melde ich einen Defekt an Gemeinschaftseinrichtungen wie dem Aufzug?
Melden Sie Defekte an Aufzug, Beleuchtung oder Klingelanlage direkt bei uns mit Angabe des Hauses. Bei eingeschlossenen Personen im Aufzug nutzen Sie den Notruf im Aufzug.
Wie erreiche ich die Verwaltung am schnellsten?
Über das Online-Formular sind Sie rund um die Uhr abgesichert, da jeder Vorgang erfasst wird. Telefonisch erreichen Sie uns während der Geschäftszeiten unter der angegebenen Mieter-Nummer.
Welche Unterlagen brauche ich, wenn ich mich auf eine Wohnung bewerbe?
Üblich sind eine Selbstauskunft, Einkommensnachweise der letzten Monate, eine Schufa-Auskunft und ggf. eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Alles lässt sich bequem online hochladen.
Wie läuft die Online-Bewerbung auf eine Mietwohnung ab?
Sie füllen das Bewerbungsformular beim jeweiligen Objekt aus und laden Ihre Unterlagen direkt hoch. Wir melden uns nach Prüfung mit dem nächsten Schritt bei Ihnen.
Was ist eine Schufa-Auskunft und brauche ich sie für die Bewerbung?
Die Schufa-Auskunft gibt Auskunft über Ihre Zahlungsfähigkeit und wird von Vermietern häufig verlangt. Eine Auskunft zur Vorlage bei Vermietern können Sie kostengünstig selbst anfordern.
Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
Sie bestätigt, dass beim bisherigen Vermieter keine Mietschulden bestehen. Sie stärkt Ihre Bewerbung – Ihr aktueller Vermieter stellt sie meist auf Anfrage aus.
Wie melde ich einen Wohnungswechsel oder eine neue Bankverbindung?
Teilen Sie uns Änderungen Ihrer Kontaktdaten oder Bankverbindung bitte schriftlich mit, damit Zahlungen und Post korrekt zugeordnet werden. Das Online-Formular eignet sich dafür gut.
Was passiert mit meinem Mietvertrag, wenn der Eigentümer wechselt?
„Kauf bricht nicht Miete" – Ihr Mietvertrag läuft unverändert weiter. Der neue Eigentümer tritt in alle Rechte und Pflichten ein; wir informieren Sie über die künftige Zahlungsabwicklung.
Darf ich in der Wohnung ein Gewerbe anmelden oder Homeoffice betreiben?
Homeoffice ohne Kundenverkehr ist in der Regel unproblematisch. Für ein Gewerbe mit Publikumsverkehr ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich – fragen Sie das gerne vorab an.
Wie gehe ich mit Ungeziefer oder Schädlingen in der Wohnung um?
Melden Sie einen Befall (z. B. Schädlinge im Treppenhaus oder Keller) zügig, da schnelles Handeln eine Ausbreitung verhindert. Wir beauftragen bei Bedarf einen Fachbetrieb.
Wer haftet bei einem Einbruch oder Wasserschaden – brauche ich eine Versicherung?
Ihr persönliches Hab und Gut schützt eine Hausratversicherung; das Gebäude ist über den Eigentümer versichert. Eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung ist für Mieter dringend zu empfehlen.
Wie kann ich Feedback oder eine Beschwerde über die Verwaltung loswerden?
Wir nehmen Rückmeldungen ernst – schildern Sie Ihr Anliegen über das Formular oder telefonisch. Konstruktive Kritik hilft uns, unseren Service stetig zu verbessern.